AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.01.2023

1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns
durchgeführten Kundenaufträge. Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mündliche
Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen und von uns bestätigt sind. Sollte einer oder mehrere Punkte unserer
AGB unwirksam werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Punkte davon nicht betroffen.
Vertragssprache ist die Deutsche Sprache.

2. Angebot / Preise
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten, soweit
nicht anders ausdrücklich angeführt, unverbindlich und freibleibend. Die Annahme von
Aufträgen behalten wir uns in jedem Fall vor. Für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen
ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Preise verstehen sich netto, exkl.
MwSt. und werden in EURO abgegeben. Angebotspreise gelten nur solange, wie die
zugrunde gelegten Rohstoffpreise, Fremdkosten und Lohnvereinbarungen unverändert
bleiben. Verbindlich werden diese erst durch unsere Auftragsbestätigung.

3. Versand / Liefertermine / Abnahmeverzug / Auf-Lagernehmen / Aufbewahren
Vereinbarte Liefertermine gelten vom Tag der Auftragsbestätigung an, jedoch nicht vor
Beibringung der von Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben
sowie vor Einigung einer allfällig vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen gelten nur
vorbehaltlich richtiger und zeitgerechter Selbstbelieferung. Der Kunde hat bei Lieferverzug
im Rahmen der übrigen Regelungen der AGB eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen zu
gewähren. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind
mit der Höhe des Kaufpreises der verzögerten oder ausgebliebenen Ware beschränkt.
Lieferverzögerungen oder -hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B.
Arbeitskonflikte, Betriebsstörungen, Epidemien oder höhere Gewalt entbinden uns ohne
weiteren Verpflichtungen vom Vertrag und berechtigen den Kunden nicht zur
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts
anderes vereinbart ist. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche
Anweisung und Kosten des Kunden vorgenommen.
Eine Über bzw. Unterlieferung von bis zu 10% ist vom Kunden anzuerkennen.

4. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Die Rechnung wird innerhalb 5 Tage nach Versands der Ware ausgestellt. Die Zahlungsfristen
laufen ab dem Rechnungsdatum. Es gilt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ein
Zahlungsziel 30 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug werden für die Zeit der Überziehung bis zum Tag des Zahlungseingangs,
unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 3
% über den jeweiligen Bankdiskont und Mahngebühren in Höhe von € 30,00 verrechnet.
Ferner haben wir das Recht bei Zahlungsverzug, die Weiterarbeit an den laufenden
Aufträgen des Kunden einzustellen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von BZ Kunststoffrecycling. Uns bleibt das
Recht der Rückforderung gegen den Kunden, auch wenn die Ware ganz oder teilweise
verarbeitet worden ist.
Sollte der Kunde die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weiter veräußern, so tritt er
hiermit aus all seiner Weiterveräußerung der unverarbeiteten oder auch der verarbeiteten
Waren ihm zustehenden Forderungen mit dinglicher Wirkung ab, bis zur völligen Bezahlung
des Kaufpreises.
Sollte der Eigentumsvorbehalt bei einer Lieferung in das Ausland dort nicht in der oben
genannten Form zulässig sein, so beschränken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den
im Lande des Kunden gesetzlich zulässigen Umfang. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware
zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Eine Kompensation mit behaupteten
Gegenforderungen wird hiermit dem Grunde nach ausgeschlossen.

5. Rechnungsstellung
Sie erhalten Ihre Rechnungen umweltfreundlich per Email als PDF-Anhang zugestellt.
Stimmen Sie dem nicht zu, so teilen Sie uns das bitte formlos mit und Sie bekommen Ihre
Rechnungen in Papierform per Post gesendet. Wollen Sie Ihre elektronischen Rechnungen an
eine bestimmte E-Mail Adresse gesendet bekommen, so geben Sie uns diese bitte bekannt.
Hinweis zur Verwendung Ihrer Daten: BZ Kunststoffrecycling speichert und verarbeitet Ihre
personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die
übermittelten Daten werden ausschließlich für den elektronischen Rechnungsversand
verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

6. Eingangsprüfung / Mängel / Gewährleistung / Beanstandung / Schadenersatz / Qualität
Bemusterungen und evtl. mitgelieferte Messwerte entbinden den Kunden nicht von der
Wareneingangsprüfung. Beanstandungen sind innerhalb 7 Tage nach Empfang der Ware
zulässig. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung in dieser Frist gilt die Ware als Mängelfrei.
Als Mangel gelten nur Abweichungen zu dem in der Leistungsbeschreibung von BZ
Kunststoffrecycling zugesagten Eigenschaften.
Gelieferte Muster und Analysedaten beziehen sich auf die entnommenen und geprüften
Mengen. Diese lassen aber nur bedingt Rückschluss auf eine Gesamtmenge zu, da die Werte
von Recyclaten stets Schwankungen aufweisen können. Für diese evtl. auftretenden
Schwankungen übernehmen wir keine Haftung.
Die Produktion und der Handel mit Kunststoff-Produktionsabfällen wie Mahlgut und ReGranulat inkl. nicht typgerechter Ware (NT-Ware) ist wegen möglicher Beimischung von
Fremdstoffen, die trotz größter Sorgfalt vorkommen können, mit einem gewissen Risiko
behaftet.
Bei Mahlgut und Regranulat stellen geringe Verunreinigungen (bis max. 1% des Gewichtes
der gelieferten Ware) sowie leichte Abweichungen und Schwankungen des Farbtons keinen
Mängel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung. Insofern ist es alleinige Entscheidung
und Verantwortung des Auftraggebers als Käufer, ob er für einen gedachten
Verwendungszweck, statt Originalware, Mahlgüter, Regranulate, Compounds und/oder NTWare beimischt oder einsetzt.
Eine Produkthaftung wird hiermit somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung
führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz jeglicher Art z. B.
für Ausfallzeiten, Werkzeug, Reparatur und/oder entgangenem Gewinn verlangt werden.
Für die Dauer der Gewährleistung sind wir verpflichtet, bei begründeten Mängeln nach
unserer Entscheidung entweder nachzubessern, eine angemessene Minderung einzuräumen
oder die Ware gegen Gutschrift zurückzunehmen. BZ Kunststoffrecycling ist jedoch davon
befreit, Ersatzware liefern zu müssen. BZ Kunststoffrecycling haftet mit Schadenersatz,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit und des
Vorsatzes. In diesen Fällen ist der Schadenersatz durch den einfachen Betrag der
Materialrechnung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Soweit gebrauchte Kunststoffe (Mahlgut, Angüsse/Ausschussteile) in Lohn oder auf eigene
Rechnung aufbereitet und geliefert werden, haftet BZ Kunststoffrecycling lediglich für eine
fachgerechte Aufbereitung. BZ Kunststoffrecycling haftet darüber hinaus nicht für Mängel
aller Art.

7. Lohnaufbereitungen
Das angelieferte Material ist unmissverständlich zu kennzeichnen und muss absolut
sortenrein und fremdkörperfrei sein. Für Folgeschäden an der Betriebsausstattung von BZ
Kunststoffrecycling haftet der Auftraggeber. Da das angelieferte Material auf seine Eignung
zur Aufbereitung im Zuge der Wareneingangskontrolle nur stichprobenartig geprüft werden
kann, erfolgt die Zusage zur Verarbeitung freibleibend. Wegen möglicherweise nicht
erkennbarer Verunreinigungen kann BZ Kunststoffrecycling keinerlei Qualitätsgarantie für
das Endprodukt abgeben. Eine Über- bzw. Unterlieferung von bis zu 15% ist statthaft und
üblich und stellt keinen Umstand des Rücktritts vom Kauf dar. Bei Zahlungsverzug für frühere
Leistungen hat BZ Kunststoffrecycling das Recht auf Einbehaltung von verarbeiteter Ware.
8. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Firmensitz von BZ Kunststoffrecycling. Für alle aus einem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtstand
Ingolstadt. Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes (UN-KR, CISG).

8. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Firmensitz von BZ Kunststoffrecycling. Für alle aus einem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtstand
Ingolstadt. Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes (UN-KR, CISG).